zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Agentur für Arbeit und Services GmbH
Hauptgasse 34

4600 Olten, CH
0800 44 44 55,
olten@afa.jobs
Inländervorrang - Stellenmeldepflicht
15.05.2018

Um den sogenannten Inländervorrang gewährleisten zu können, müssen Unternehmen künftig bei bestimmten Berufen offene Stellen als Erstes dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Fünf Arbeitstage lang müssen Arbeitgeber danach noch mit einer öffentlichen Ausschreibung warten. Durch diesen Prozess soll nachgewiesen werden, dass die Firma für die ausgeschriebene Stelle keine geeignete inländische Arbeitskraft finden konnte.

Die Regelung gilt für Berufe, deren durchschnittliche, schweizweite Arbeitslosigkeit mindestens 8 Prozent beträgt. Das heisst theoretisch, dass Personen, die es grundsätzlich besonders schwierig haben, eine Stelle in ihrem Beruf zu finden, über das RAV nun bessere Chancen haben sollten.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat die Liste der betroffenen Berufsarten publiziert. Die Meldepflicht gilt für die vom Seco identifizierten Berufe ab dem 1. Juli 2018 bis Ende 2019.

Dieser Artikel wurde von 20minuten.ch publiziert

zur Newsübersicht